Landgericht Dortmund, 2017-10-12, 9 T 67/17

9 T 67/17Cantonal CourtOct 12, 2017

Full text

Landgericht Dortmund — 9 T 67/17 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2017-10-12

Aktenzeichen: 9 T 67/17

ECLI: ECLI:DE:LGDO:2017:1012.9T67.17.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 9. Zivilkammer

Tenor

Auf Antrag des Betroffenen wird festgestellt, dass der Beschluss des Amtsgerichts Dortmund vom 03.01.2017 ihn in seinen Rechten verletzt hat und die Freiheitsentziehung im Zeitraum vom 03.01.2017 bis 23.01.2017 rechtswidrig war.

Der Antrag vom 20.02.2017 wird zurückgewiesen.

Die Gerichtskosten beider Instanzen sowie die zur zweckentsprechenden Rechtsverteidigung erforderlichen Auslagen des Betroffenen im Beschwerdeverfahren trägt der Kreis Q.

Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.

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