9 T 365/17•Landgericht Dortmund, 2018-02-23, 9 T 365/17
Full text
Landgericht Dortmund — 9 T 365/17 — Beschluss
Entscheidungsdatum: 2018-02-23
Aktenzeichen: 9 T 365/17
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2018:0223.9T365.17.00
Dokumenttyp: Beschluss
Spruchkörper: 9. Zivilkammer
Tenor
Der Beschluss des Amtsgerichts Dortmund vom 10. April 2017 wird unter Zurückweisung der weitergehenden Beschwerde abgeändert.
Es wird festgestellt, dass die Einkünfte des Schuldners, die dieser durch Zahlung einer lebenslangen Rente aus dem notariellen Kaufvertrag vom 4. Februar 2004 ( UR ###/2004 Notar T, E ) von Frau H erhält, nicht zur Insolvenzmasse gehören.
Im Übrigen wird der Antrag vom 31. August 2016 zurückgewiesen.
Von den Kosten des Verfahrens tragen der Schuldner 81 % und der Treuhänder 19%.
Der Gegenstandswert für das Beschwerdeverfahren wird auf 14.742,84 € festgesetzt.
Die Rechtsbeschwerde wird zugelassen.
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