17 S 116/17•Landgericht Dortmund, 2018-05-18, 17 S 116/17
Full text
Landgericht Dortmund — 17 S 116/17 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-05-18
Aktenzeichen: 17 S 116/17
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2018:0518.17S116.17.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das Urteil des Amtsgerichts Dortmund vom 01.06.2017 abgeändert und wie folgt neu gefasst:
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Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 45.013,49 € nebst Zinsen i.H.v. 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 07.05.2016 zu zahlen. Im Übrigen bleibt die Klage abgewiesen. Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
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Die Beklagte wird verurteilt, die Klägerin von den vorgerichtlichen Kosten gemäß der Rechnung der Rechtsanwälte I2 und T vom 19.08.2016 i.H.v. 1.822,96 € freizustellen.
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Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz und des Berufungsverfahrens.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 45.402,44 Euro festgesetzt.
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Die Revision wird zugelassen.
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