37 Ks 27/11•Landgericht Dortmund, 2018-06-11, 37 Ks 27/11
Full text
Landgericht Dortmund — 37 Ks 27/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-06-11
Aktenzeichen: 37 Ks 27/11
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2018:0611.37KS27.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Schwurgericht
Tenor
Die Angeklagte wird wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu einer Freiheitsstrafe von
drei Jahren und vier Monaten
verurteilt.
Im übrigen wird sie freigesprochen.
Vier Monate der Freiheitsstrafe gelten als vollstreckt.
Soweit die Angeklagte verurteilt wird, werden ihr die Kosten des Verfahrens auferlegt; soweit sie freigesprochen wird, trägt die Kosten die Staatskasse und etwa dadurch entstandene notwendige Auslagen.
Angewandte Strafvorschrift:
§ 227 StGB
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