31 KLs 78/15•Landgericht Dortmund, 2018-11-19, 31 KLs 78/15
Full text
Landgericht Dortmund — 31 KLs 78/15 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2018-11-19
Aktenzeichen: 31 KLs 78/15
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2018:1119.31KLS78.15.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 31. große Strafkammer
Tenor
Der Angeklagte wird wegen sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung eines Beratungs-, Behandlungs- oder Betreuungsverhältnisses in 25 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
1 Jahr und 10 Monaten
verurteilt.
Die Vollstreckung der Gesamtfreiheitsstrafe wird zur Bewährung ausgesetzt.
Von der ausgeurteilten Gesamtfreiheitsstrafe gelten
4 Monate
als bereits vollstreckt.
Der Angeklagte trägt, unter Ausnahme der Kosten des Gutachtens des Sachverständigen A1, die Kosten des Verfahrens einschließlich seiner notwendigen Auslagen und die notwendigen Auslagen der Nebenklägerinnen.
Angewandte Vorschriften:
§§ 174c Abs. 1, 53 StGB
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