3 O 420/17•Landgericht Dortmund, 2019-02-08, 3 O 420/17
Full text
Landgericht Dortmund — 3 O 420/17 — Schlussurteil
Entscheidungsdatum: 2019-02-08
Aktenzeichen: 3 O 420/17
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2019:0208.3O420.17.00
Dokumenttyp: Schlussurteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Tenor
1.
Die Klage wird abgewiesen, soweit sie den durch das Teil-Anerkenntnisurteil vom 14.05.2018 zuerkannten Betrag übersteigt.
2.
Die Kosten des Rechtsstreits nach einem Streitwert von bis zu 7.000,00 € tragen die Klägerin zu 58 % und die Beklagte zu 42 %.
3.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Beklagte jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Die Beklagte kann die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des aufgrund des Urteils gegen sie vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
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