35 KLs 24/19•Landgericht Dortmund, 2019-11-04, 35 KLs 24/19
Full text
Landgericht Dortmund — 35 KLs 24/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-11-04
Aktenzeichen: 35 KLs 24/19
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2019:1104.35KLS24.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 35. Strafkammer
Tenor
Der Angeklagte wird wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in sieben Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren verurteilt.
Im Übrigen wird der Angeklagte freigesprochen.
Die Einziehung eines Geldbetrags in Höhe von 8.200,00 € wird angeordnet.
Ferner wird die Einziehung folgender Gegenstände angeordnet:
-
ein gelbes Mobiltelefon der Marke Nokia
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zwei iPhones der Marke Apple
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sieben ungeöffnete Lyca Prepaid-Karten
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens im Umfang seiner Verurteilung.
Soweit er freigesprochen wurde, fallen die Kosten des Verfahrens und seine notwendigen Auslagen der Staatskasse zur Last.
Angewandte Vorschriften:
§ 29a Abs. 1 Nr. 2 BtMG
§§ 53 Abs. 1, 54 Abs. 1, Abs. 2, 73 Abs. 1, 73c, 74 Abs. 1 StGB
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