37 KLs 16/19•Landgericht Dortmund, 2019-11-27, 37 KLs 16/19
Full text
Landgericht Dortmund — 37 KLs 16/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-11-27
Aktenzeichen: 37 KLs 16/19
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2019:1127.37KLS16.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 37. große Strafkammer
Tenor
Die Angeklagte ist des Raubes, des räuberischen Diebstahls, des versuchten Raubes und des Diebstahls schuldig.
Sie wird unter Einbeziehung der durch Strafbefehl des Amtsgerichts Dortmund vom 12.04.2019, Az. 725 Ds 613/18 (120 Js 729/18), verhängten Strafen und Auflösung der dort gebildeten Gesamtstrafe zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten und zu einer weiteren Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten verurteilt.
Im Übrigen wird die Angeklagte freigesprochen.
Gegen die Angeklagte wird die Einziehung von Wertersatz in Höhe von 3.375,00 € angeordnet.
Soweit die Angeklagte freigesprochen wird, fallen die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen der Angeklagten der Staatskasse zur Last. Im Übrigen trägt die Angeklagte die Kosten des Verfahrens und ihre Auslagen.
Angewendete Vorschriften: §§ 242 Abs. 1, 243 Abs. 1 Satz 1, 2 Nr. 3, 249 Abs. 1, 252, 22, 23, 53, 54, 55, 73, 73c, 73d StGB
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