17 S 140/19•Landgericht Dortmund, 2019-12-13, 17 S 140/19
Full text
Landgericht Dortmund — 17 S 140/19 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2019-12-13
Aktenzeichen: 17 S 140/19
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2019:1213.17S140.19.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 17. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung der Klägerin wird das am 10.07.2019 verkündete Urteil des Amtsgerichts abgeändert und wie folgt neu gefasst:
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Der in der Versammlung der WEG K-Straße , P1 am 22.03.2018 zum Tagesordnungspunkt 2 gefasste Beschluss über die Genehmigung der Jahresgesamt- und Einzelabrechnungen für 2017 wird für ungültig erklärt.
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Im Übrigen wird die Berufung zurückgewiesen. Die weitergehende Klage bleibt abgewiesen.
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Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagten.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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Der Streitwert für das Berufungsverfahren wird auf 11.318,70 Euro festgesetzt.
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