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4 O 53/20•Landgericht Dortmund, 2020-08-28, 4 O 53/20
Entscheidungsdatum: 2020-08-28
Aktenzeichen: 4 O 53/20
ECLI: ECLI:DE:LGDO:2020:0828.4O53.20.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Zivilkammer
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger Schadensersatz zu bezahlen, für Schäden, die daraus resultieren, dass die Beklagtenpartei in den Motor, Typ EA189 des Audi A4 mit der (F01) eine unzulässige Abschalteinrichtung in der Form einer Software eingebaut hat, in Gestalt einer Funktion, welche durch Bestimmung der Außentemperatur, die Parameter der Abgasbehandlung so verändert, dass die Abgasnachbehandlung außerhalb eines Temperaturfensters von 17 °C bis 33 °C reduziert wird (sogenanntes Thermofenster).
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Parteien jeweils zur Hälfte, mit Ausnahme der Kosten für die Anrufung des unzuständigen Gerichts, diese trägt nur der Kläger.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % vorläufig vollstreckbar.
Der Streitwert wird auf 23.990,00 EUR festgesetzt.
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