Landgericht Detmold, 2006-11-02, 9 O 163/05

9 O 163/05Cantonal CourtNov 2, 2006

Full text

Landgericht Detmold — 9 O 163/05 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2006-11-02

Aktenzeichen: 9 O 163/05

ECLI: ECLI:DE:LGDT:2006:1102.9O163.05.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: Zivilkammer

Tenor

Das beklagte Land wird verurteilt, an den Kläger 1.500,00 € mit Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz seit dem 14.08.2006 zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger ¾ und das beklagte

Land ¼.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger aber nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe 110 % des zu vollstreckenden Betrages.

Das beklagte Land kann die Vollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, sofern nicht dieser vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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