9 O 163/05•Landgericht Detmold, 2006-11-02, 9 O 163/05
Full text
Landgericht Detmold — 9 O 163/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2006-11-02
Aktenzeichen: 9 O 163/05
ECLI: ECLI:DE:LGDT:2006:1102.9O163.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilkammer
Tenor
Das beklagte Land wird verurteilt, an den Kläger 1.500,00 € mit Zinsen in Höhe von 5 % über dem Basiszinssatz seit dem 14.08.2006 zu zahlen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger ¾ und das beklagte
Land ¼.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger aber nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe 110 % des zu vollstreckenden Betrages.
Das beklagte Land kann die Vollstreckung des Klägers durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, sofern nicht dieser vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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