10 S 176/10•Landgericht Detmold, 2012-11-14, 10 S 176/10
Full text
Landgericht Detmold — 10 S 176/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-11-14
Aktenzeichen: 10 S 176/10
ECLI: ECLI:DE:LGDT:2012:1114.10S176.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: Zivilkammer V
Normen: BGB §§ 433, 434, 437 Nr. 2, 441
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 01.10.2010 verkündete Urteil des Amtsgerichts E teilweise wie folgt abgeändert:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.990,-- € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 11.09.2009 sowie 229,55 € vorgerichtliche Rechtsanwaltskosten zu zahlen.
Im Übrigen bleibt die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Vorn den Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen der Kläger 55 % und die Beklagte 45 %. Von den Kosten der Berufungsinstanz tragen der Kläger 10 % und die Beklagte 90 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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