10 O 57/98•Landgericht Duisburg, 2000-08-04, 10 O 57/98
Full text
Landgericht Duisburg — 10 O 57/98 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2000-08-04
Aktenzeichen: 10 O 57/98
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2000:0804.10O57.98.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 6.225,89 DM nebst 4 % Zinsen
seit dem 09.12.1997 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Beklagte zu 45 %, die Klägerin zu 55 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in
Höhe von 12.000,00 DM, für die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von
4.500,00 DM. Die Sicherheitsleistung kann auch durch Bürgschaft einer Groß-
bank oder öffentlich-rechtlichen Sparkasse mit Sitz in der Europäischen Union
erbracht werden.
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