Landgericht Duisburg, 2002-06-27, 21 O 106/02

21 O 106/02Cantonal CourtJun 27, 2002

Full text

Landgericht Duisburg — 21 O 106/02 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2002-06-27

Aktenzeichen: 21 O 106/02

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2002:0627.21O106.02.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen

Tenor

Die Beschlussverfügung der Kammer vom 29. Mai 2002 wird bestätigt.

Die Beschlussverfügung der Kammer vom 10. Juni 2002 wird bestätigt

und dahin ergänzt, dass der Antragsgegnerin bei Meidung der darin an-

geordneten Ordnungsmittel untersagt wird, bis zur Beendigung der nächsten

Hauptversammlung, in der über den Verkauf der Beteiligung an der A

in Höhe von 25 % des Grundkapitals plus einer Aktie abgestimmt werden

soll, über diese Beteiligung ganz oder teilweise zu verfügen.

Die Kosten des Verfahrens werden der Antragsgegnerin auferlegt.

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