8 O 406/02•Landgericht Duisburg, 2005-03-22, 8 O 406/02
Full text
Landgericht Duisburg — 8 O 406/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-03-22
Aktenzeichen: 8 O 406/02
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2005:0322.8O406.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Tenor
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 5.400,-- Euro zuzüglich 5 % Zinsen über dem Basiszinssatz ab dem 12.10.2004 zu zahlen.
Es wird festgestellt, dass der Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger 3/5 sämtlicher Schäden zu ersetzen, die diesem zukünftig aus dem Verkehrsunfall vom 06.02.2002 entstehen werden.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen der Beklagte zu 3/5 und der Kläger zu 2/5.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrags. Der Kläger kann die Vollstreckung abwenden durch Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrags, wenn nicht zuvor der Beklagte Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
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