12 O 52/05•Landgericht Duisburg, 2005-10-24, 12 O 52/05
Full text
Landgericht Duisburg — 12 O 52/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-10-24
Aktenzeichen: 12 O 52/05
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2005:1024.12O52.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilkammer
Tenor
Die Klage wird abgewiesen.
Auf die Widerklage wird die Klägerin verurteilt, an die Beklagte 12.358,67 € nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 19.4.2005 zu zahlen, Zug-um-Zug gegen Übertragung der Rechte der Beklagten aus der Beteiligung an der GmbH % Co. KG.
Es wird festgestellt, dass sich die Klägerin mit der Annahme der Zug-um -Zug-Leistung seit dem 19.4.2005 in Verzug befindet.
Die weitergehende Widerklage wird abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des beizutreibenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.