24 O 198/05•Landgericht Duisburg, 2005-10-25, 24 O 198/05
Full text
Landgericht Duisburg — 24 O 198/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-10-25
Aktenzeichen: 24 O 198/05
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2005:1025.24O198.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 4. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den
Kläger 10.225,84 Euro nebst Zinsen
in Höhe von 5 Prozentpunkten über
dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem
-
- 2005 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits trägt die
Beklagte zu 80 % und der Kläger zu
20 %.
Das Urteil ist, für den Kläger gegen
Sicherheitsleistung in Höhe von 115 %
des zu vollstreckenden Betrages, vorläufig
vollstreckbar. Der Kläger darf die Voll-
streckung durch die Beklagte gegen
Sicherheitsleistung in Höhe von 115 %
des zu vollstreckenden Betrages abwenden,
wenn nicht die Beklagte vor der Voll-
streckung Sicherheit in gleicher Höhe
leistet.
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