12 S 26/05•Landgericht Duisburg, 2005-11-24, 12 S 26/05
Full text
Landgericht Duisburg — 12 S 26/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-11-24
Aktenzeichen: 12 S 26/05
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2005:1124.12S26.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung der Kläger wird das am 29.11.2004
verkündete Urteil des Amtsgerichts Duisburg – 52 C 6891/03 -
teilweise abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an die Kläger als Gesamtgläubiger
531,20 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem
Basiszinssatz seit dem 04.11.2003 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits 1. Instanz tragen die Kläger als
Gesamtschuldner zu 45 % und die Beklagte zu 55 %.
Die Kosten des Rechtsstreits 2. Instanz werden den Klägern
als Gesamtschuldnern zu 55 % und der Beklagten zu 45 %
auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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