11 S 164/06•Landgericht Duisburg, 2007-03-21, 11 S 164/06
Full text
Landgericht Duisburg — 11 S 164/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-03-21
Aktenzeichen: 11 S 164/06
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2007:0321.11S164.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Duisburg-Hamborn abgeändert und wie folgt neu gefasst:
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Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 681,60 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.03.06 zu zahlen.
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Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger einen weiteren Betrag in Höhe von 58,81 € gem. Ziffer 2400 VV RVG nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 10.03.06 zu zahlen.
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Die Kosten des Rechtsstreits werden den Beklagten als Gesamtschuldnern auferlegt.
Die Beklagten tragen die Kosten des Berufungsverfahrens als Gesamtschuldner.
Streitwert für die Berufung: 681,60 EUR
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