11 O 124/06•Landgericht Duisburg, 2007-03-28, 11 O 124/06
Full text
Landgericht Duisburg — 11 O 124/06 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-03-28
Aktenzeichen: 11 O 124/06
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2007:0328.11O124.06.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilkammer
Tenor
Die Verfügungsbeklagte hat an den Verfügungskläger für das Jahr 2007 monatliche Abschlagszahlungen in Höhe von 71.000, 00 € zu leisten.
Der weitergehende Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Verfahrens werden dem Verfügungskläger zu 23% und der Verfügungsbeklagten zu 77% auferlegt.
Die Entscheidung bezüglich der Kosten ist vorläufig gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120% des jeweils beizutreibenden Betrages vollstreckbar.
Die Sicherheitsleistung kann auch in Form einer selbstschuldnerischen Bankbürgschaft in gleicher Höhe erbracht werden.
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