10 O 581/05•Landgericht Duisburg, 2007-04-27, 10 O 581/05
Full text
Landgericht Duisburg — 10 O 581/05 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-04-27
Aktenzeichen: 10 O 581/05
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2007:0427.10O581.05.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 10. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 2.763,39 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 23.10.2005 zu zahlen. Die Beklagte wird verurteilt, ihren Anspruch gegen auf Heraus-gabe des Verrechnungsschecks der über 23.314,00 €, ausge-stellt von der am 31.05.2005, Scheck-Nr. , an die Klägerin abzu-treten. Im übrigen wird die Klage abgewiesen. Die Kosten des Rechtsstreits trägt die Beklagte. Das Urteil ist hinsichtlich der Geldforderungen gegen Sicher-heitsleistung in Höhe von 120 % der beizutreibenden Beträge, im übrigen gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 500,00 € vorläu-fig vollstreckbar.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.