12 S 92/07•Landgericht Duisburg, 2007-12-20, 12 S 92/07
Full text
Landgericht Duisburg — 12 S 92/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-12-20
Aktenzeichen: 12 S 92/07
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2007:1220.12S92.07.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 12. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 06.06.2007 verkündete Urteil des Amtsgerichts Duisburg – 70 C 2886/06 – unter Zurückweisung des Rechtsmittels im übrigen teilweise abgeändert und wie folgt insgesamt neu gefasst:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 680,20 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins seit dem 14.06.2006 zu zahlen. Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits erster Instanz tragen zu 75 % der Kläger und zu 25 % die Beklagte. Die Kosten des Rechtsstreits zweiter Instanz tragen zu 72 % der Kläger und zu 28 % die Beklagte.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Streitwert für die Berufung: 1.390,00 €
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