Landgericht Duisburg, 2009-06-19, 10 O 267/08

10 O 267/08Cantonal CourtJun 19, 2009

Full text

Landgericht Duisburg — 10 O 267/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-06-19

Aktenzeichen: 10 O 267/08

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2009:0619.10O267.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 10. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 30.677,49 € nebst

Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz aus

jeweils 10.225,83 € seit dem 04.04., dem 05.05. und dem 05.06.2008

sowie weitere 1.286,20 € zu zahlen.

Im übrigen wird die Klage abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 91 % und der

Beklagte zu 9 %.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Beklagte kann die Vollstreckung gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 900,00 € abwenden, sofern nicht die Klägerin vorab Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

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