Landgericht Duisburg, 2009-09-30, 25 O 73/08

25 O 73/08Cantonal CourtSep 30, 2009

Full text

Landgericht Duisburg — 25 O 73/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-09-30

Aktenzeichen: 25 O 73/08

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2009:0930.25O73.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. Kammer für Handelssachen

Tenor

Das Versäumnisurteil vom 10.6.2009 wird aufgehoben.

Die Klage wird abgewiesen.

Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits. Davon sind ausgenommen die Mehrkosten durch die Säumnis der Beklagten im Termin am 10.6.2009. Diese Mehrkosten trägt die Beklagte.

Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstreckenden Betrags vorläufig vollstreckbar.

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