Landgericht Duisburg, 2009-12-01, 1 O 399/08

1 O 399/08Cantonal CourtDec 1, 2009

Full text

Landgericht Duisburg — 1 O 399/08 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2009-12-01

Aktenzeichen: 1 O 399/08

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2009:1201.1O399.08.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, die Berichtigung der beim Amtsgericht Dinslaken im Teileigentumsgrundbuch von G 1 verzeichneten Eigentümereintragung dahingehend zu bewilligen, dass er nicht mehr Mitglied der Gesellschaft und damit nicht mehr Miteigentümer zur gesamten Hand ist.

Des Weiteren wird der Beklagte verurteilt, an die Kläger 6.259,20 € nebst Zinsen auf einen Betrag von 5.359,80 € in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 03.11.2009 zu zahlen.

Die Kos­ten des Rechts­streits hat der Beklagte zu tra­gen.

Das Ur­teil ist vor­läu­fig vollstreck­bar.

Der Streit­wert wird auf 16.649,40 EUR fest­ge­setzt.

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