Landgericht Duisburg, 2010-07-22, 4 O 387/09

4 O 387/09Cantonal CourtJul 22, 2010

Full text

Landgericht Duisburg — 4 O 387/09 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-07-22

Aktenzeichen: 4 O 387/09

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2010:0722.4O387.09.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

  1. Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, an den Kläger 31.179,09 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 13.06.2008 zu zahlen. Die Beklagten werden ferner als Gesamtschuldner verurteilt, den Klägern von 1.192,60 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 29.12.2009 vorgerichtlichen Anwaltskosten freizustellen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
    1. Von den Kosten des Rechtsstreits haben die Beklagten 85 % und der Kläger 15 % zu tragen.
    1. Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar für den Kläger gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages. Der Kläger darf die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn die Beklagten nicht vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leisten.

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