2 O 310/09•Landgericht Duisburg, 2010-08-06, 2 O 310/09
Full text
Landgericht Duisburg — 2 O 310/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-08-06
Aktenzeichen: 2 O 310/09
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2010:0806.2O310.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Zivilkammer
Tenor
Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, die 14 noch zu errichtenden Windenergieanlagen (WEA) der Klägerin des Typs mit einer installierten elektrischen Leistung von je 2,3 MW in der Windvorrangzone im Bereich auf den Gemarkungen der Gemeinde und an ihr 20 kV Mittelspannungsnetz am Netzverknüpfungspunkt anzuschließen.
Die Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreits zu tragen.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des jeweils zu vollstre-ckenden Betrages.
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