Landgericht Duisburg, 2010-08-30, 35 Ks 132 Js 154/09 (11/09)

35 Ks 132 Js 154/09 (11/09)Cantonal CourtAug 30, 2010

Full text

Landgericht Duisburg — 35 Ks 132 Js 154/09 (11/09) — Urteil

Entscheidungsdatum: 2010-08-30

Aktenzeichen: 35 Ks 132 Js 154/09 (11/09)

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2010:0830.35KS132JS154.09.1.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 5. große Strafkammer des Landgerichts Duisburg als Schwurgericht

Tenor

Der Angeklagte ist des Totschlags schuldig.

Er wird unter Freisprechung im Übrigen zu einer Freiheitsstrafe von 11 Jahren verurteilt.

Im Umfang der Verurteilung trägt der Angeklagte die Kosten des Verfahrens, im Umfang des Freispruchs trägt die Staatskasse die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Auslagen des Angeklagten. Der Angeklagte trägt die notwendigen Auslagen der Nebenklägerin A mit Ausnahme der ihr im Adhäsionsverfahren erwachsenen Kosten und notwendigen Auslagen.

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