8 O 185/09•Landgericht Duisburg, 2010-08-30, 8 O 185/09
Full text
Landgericht Duisburg — 8 O 185/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-08-30
Aktenzeichen: 8 O 185/09
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2010:0830.8O185.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 8. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 4.868,08 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 22.03.2009 zu zahlen. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 10 % und die Be-klagte zu 90 %.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin bleibt vorbehalten, die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils gegen sie vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages Sicherheit leistet.
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