7 S 86/10•Landgericht Duisburg, 2010-11-19, 7 S 86/10
Full text
Landgericht Duisburg — 7 S 86/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-11-19
Aktenzeichen: 7 S 86/10
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2010:1119.7S86.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 7. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung der Beklagten wird das am 31.03.2010 verkündete Urteil des Amtsgerichts Oberhausen - 31 C 2985/09 - abgeändert und insgesamt wie folgt neu gefasst:
Die Klage wird abgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird zugelassen.
Streitwert: 804,53 EUR
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