Landgericht Duisburg, 2011-11-29, 6 O 82/11

6 O 82/11Cantonal CourtNov 29, 2011

Full text

Landgericht Duisburg — 6 O 82/11 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2011-11-29

Aktenzeichen: 6 O 82/11

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2011:1129.6O82.11.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 6. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu tragen. Die Kosten der Nebenintervention trägt die Nebenintervenientin selbst.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Vollstreckung durch die Beklagte gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils vollstreckbaren Betrages abzuwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.

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