13 S 243/11•Landgericht Duisburg, 2012-02-28, 13 S 243/11
Full text
Landgericht Duisburg — 13 S 243/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-02-28
Aktenzeichen: 13 S 243/11
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2012:0228.13S243.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 13. Zivilkammer
Tenor
Auf die Berufung des Klägers wird das am 08.11.2011 verkündete Urteil des Amtsgerichts Oberhausen (32 C 1351/11) unter Zurückweisung des Rechtsmittels im Übrigen teilweise abgeändert und zur Klarstellung insgesamt wie folgt neu gefasst:
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Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 2.921,59 € nebst Zinsen in Höhe von fünf Prozentpunkten über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank aus 1.615,88 € seit dem 16.02.2011, aus 353,71 € seit dem 27.05.2011, aus 571,20 € seit dem 07.09.2011 und aus 380,80 € seit dem 03.01.2012 zu zahlen.
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Der Beklagte wird verurteilt, den vor dem Objekt M1, P stehenden Container zu räumen und im geräumten Zustand an den Kläger herauszugeben.
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Der Beklagte wird verurteilt, den Kläger von vorprozessualen Anwaltskosten in Höhe von 316,18 € freizustellen
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Die darüber hinausgehende Klage wird abgewiesen.
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Der Kläger hat die Kosten des Rechtsstreits I. Instanz zu 62 % zu tragen, der Beklagte zu 38 %. Die Kosten des Rechtsstreits II. Instanz fallen zu 60 % dem Kläger zur Last, zu 40 % hat sie der Beklagte zu tragen.
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Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Streitwert der I. Instanz:
9.733,28 € (8.590,88 € Zahlung zuzgl. 1.142,40 € Räumung)
Streitwert der II. Instanz:
10.114,08 € (8.971,68 € Zahlung zuzgl. 1.142,40 € Räumung)
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