1 O 326/09•Landgericht Duisburg, 2012-05-22, 1 O 326/09
Full text
Landgericht Duisburg — 1 O 326/09 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-05-22
Aktenzeichen: 1 O 326/09
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2012:0522.1O326.09.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 19.179,16 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz auf 5.077,97 € seit dem 16.01.2009, auf 546,69 € seit dem 13.10.2009, auf 3.529,60 € seit dem 30.03.2010 und auf 10.024,90 seit dem 25.04.2012 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits hat die Klägerin zu 7% und die Beklagte zu 93% tragen.
Das Urteil ist für die Klägerin gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages und für die Beklagte ohne Sicherheitsleistung vorläufig vollstreckbar. Die Klägerin kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des aufgrund des Urteils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages Sicherheit leistet.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.