Landgericht Duisburg, 2013-07-12, 34 KLs-143 Js 193/10-10/12

34 KLs-143 Js 193/10-10/12Cantonal CourtJul 12, 2013

Full text

Landgericht Duisburg — 34 KLs-143 Js 193/10-10/12 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2013-07-12

Aktenzeichen: 34 KLs-143 Js 193/10-10/12

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2013:0712.34KLS143JS193.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. große Strafkammer als Wirtschaftsstrafkammer

Tenor

Die Angeklagte I. wird wegen Betruges in 53 tateinheitlich begangenen Fällen und wegen Beihilfe zum Betrug in 2 Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von

2 Jahren

verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.

Die Angeklagte E. wird wegen Beihilfe zum Betrug zu einer Freiheitsstrafe von

7 Monaten

verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.

Die Angeklagten tragen die Kosten des Verfahrens, soweit sie verurteilt worden sind; soweit das Verfahren gegen sie eingestellt worden ist, trägt die Staatskasse die insoweit entstandenen Kosten des Verfahrens und die insoweit entstandenen notwendigen Auslagen der Angeklagten.

Continue your research in ChatGPT or Claude

Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.