22 O 31/12•Landgericht Duisburg, 2014-09-09, 22 O 31/12
Full text
Landgericht Duisburg — 22 O 31/12 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-09-09
Aktenzeichen: 22 O 31/12
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2014:0909.22O31.12.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. Kammer für Handelssachen
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 3.025,23 Euro nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 30 Juni 2014 zu zahlen.
Auf die Widerklage hin wird die Klägerin verurteilt, an die Beklagte 1.920,80 Euro nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 9. August 2012 zu zahlen.
Im Übrigen werden die Klage und die Widerklage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits tragen die Klägerin zu 46 % und die Beklagte zu 54 %.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.