32 KLs 29/14•Landgericht Duisburg, 2017-02-20, 32 KLs 29/14
Full text
Landgericht Duisburg — 32 KLs 29/14 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2017-02-20
Aktenzeichen: 32 KLs 29/14
ECLI: ECLI:DE:LGDU:2017:0220.32KLS29.14.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 2. große Strafkammer
Tenor
Der Angeklagte wird wegen Anstiftung zur unerlaubten Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge, unerlaubter Einfuhr von Kriegswaffen sowie unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in zwei Fällen zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von
zwei Jahren
Verurteilt, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens sowie seine eigenen notwendigen Auslagen.
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