Landgericht Duisburg, 2017-12-08, 1 O 175/17

1 O 175/17Cantonal CourtDec 8, 2017

Full text

Landgericht Duisburg — 1 O 175/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2017-12-08

Aktenzeichen: 1 O 175/17

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2017:1208.1O175.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Zivilkammer

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits trägt der Kläger.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar. Der Kläger kann die Vollstreckung der Beklagten durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 120% des für die Beklagte vollstreckbaren Betrages abwenden, soweit nicht die Beklagte vor ihrer Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 120% des ihrerseits jeweils beizutreibenden Betrages leistet.

Die Berufung gegen dieses Urteil wird nicht zugelassen.

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