Landgericht Duisburg, 2018-06-04, 3 O 300/17

3 O 300/17Cantonal CourtJun 4, 2018

Full text

Landgericht Duisburg — 3 O 300/17 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2018-06-04

Aktenzeichen: 3 O 300/17

ECLI: ECLI:DE:LGDU:2018:0604.3O300.17.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 3. Zivilkammer

Tenor

Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 18.000,-- € nebst 5 Prozentpunkten Zinsen über dem Basiszinssatz seit dem 1.5.2017 zu zahlen.

Der Beklagte wird weiter verurteilt, an die Kläger weitere 2.015,61 € nebst 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit 31.3.2017 zu zahlen.

Der Beklagte wird weiter verurteilt, an den Kläger weitere 272,27 € nebst 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 25.08.2017 zu zahlen.

Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Beklagten auferlegt.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages.

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