Landgericht Essen, 1992-06-29, 4 O 125/91

4 O 125/91Cantonal CourtJun 29, 1992

Full text

Landgericht Essen — 4 O 125/91 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1992-06-29

Aktenzeichen: 4 O 125/91

ECLI: ECLI:DE:LGE:1992:0629.4O125.91.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 4. Zivilkammer

Tenor

Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, der Klägerin

allen aus dem Unfall vom 31.07.1989, Unfallort V-klinikum F, resultierenden Schaden zu ersetzen,

ein angemessenes Schmerzensgeld zu zahlen.

Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, für die Klägerin jedoch nur gegen Sicherheitsleistung von 7.500,- DM.

Der Klägerin wird nachgelassen, die Sicherheitsleistung durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder T zu erbringen.

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