Landgericht Essen, 1995-01-25, 41 O 253/94

41 O 253/94Cantonal CourtJan 25, 1995

Regest

Maklerprovision, Umfang der Vermittlungstätigkeit

Full text

Landgericht Essen — 41 O 253/94 — Urteil

Entscheidungsdatum: 1995-01-25

Aktenzeichen: 41 O 253/94

ECLI: ECLI:DE:LGE:1995:0125.41O253.94.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 1. Kammer für Handelssachen

Leitsätze

Maklerprovision, Umfang der Vermittlungstätigkeit

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Der Kläger trägt die Kosten des Rechtsstreits.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Der Kläger kann die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 1.600.00 DM abwenden, falls nicht die Beklagte vor der Vollstreckung in gleicher Höhe Sicherheit leistet.

Beiden Parteien wird gestattet, eine eventuelle Sicherheit durch selbstschuldnerische Bürgschaft einer deutschen Großbank oder Sparkasse zu stellen.

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