11 O 10/02•Landgericht Essen, 2004-05-05, 11 O 10/02
Landgericht Essen, 2004-05-05, 11 O 10/02
11 O 10/02Cantonal CourtMay 5, 2004
Regest
Schmerzensgeld, Verkehrsunfall, vereiste Fahrbahn, Verkehrssicherungspflicht, Verletzung des Sprunggelenkes
Full text
Landgericht Essen — 11 O 10/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2004-05-05
Aktenzeichen: 11 O 10/02
ECLI: ECLI:DE:LGE:2004:0505.11O10.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilkammer
Normen: §§ 839, 847 BGB, Art. 34 GG, § 9 a Straßen- und Wegegesetz Nrw
Leitsätze
Schmerzensgeld, Verkehrsunfall, vereiste Fahrbahn, Verkehrssicherungspflicht, Verletzung des Sprunggelenkes
Tenor
hat die 11. Zivilkammer des Landgerichts Essen
auf die mündliche Verhandlung vom 05.05.2004
durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht S.
den Richter am Landgericht Dr. P. und
den Richter am Landgericht T.
für Recht erkannt:
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Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von 10.000,00 € (i. W. zehntausend Euro) nebst 4 % Zinsen seit dem 16.09.2000 zu zahlen.
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Die Beklagte wird weiter verurteilt, an den Kläger 3.926,51 € (i. W. dreitausendneunhundertsechsundzwanzig 51/100 Euro) nebst 4 % Zinsen seit dem 09.01.2002 zu zahlen.
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Es wird festgestellt, dass die Beklagte verpflichtet ist, dem Kläger sämtliche materiellen und immateriellen Schäden, die aus dem Vorfall vom 05.12.1998 auf der L. Straße/T.brücke in F. künftig entstehen, zu 50 % zu ersetzen, soweit sie nicht auf Sozialversicherungsträger oder andere Dritte übergegangen sind oder übergehen.
Im übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 80 % und die Beklagte 20 %.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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