1 O 215/02•Landgericht Essen, 2005-01-10, 1 O 215/02
Full text
Landgericht Essen — 1 O 215/02 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2005-01-10
Aktenzeichen: 1 O 215/02
ECLI: ECLI:DE:LGE:2005:0110.1O215.02.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Tenor
hat die 1. Zivilkammer des Landgerichts Essen
auf die mündliche Verhandlung vom 08.09.2004
durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht T.,
die Richterin am Landgericht X.
und den Richter am Landgericht I.
für R e c h t erkannt:
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 1.102,42 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszins von 75,93 € seit dem
15.09.2001 und von weiteren 1.026,49 € seit dem 25.07.2002 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden dem Kläger zu 4/5 und der
Beklagten zu 1/5 auferlegt.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Parteien können die Vollstreckung des Gegners gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 120 % des zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht der Gegner vor seiner Vollstreckung in entsprechender Höhe Sicherheitsleistung leistet.
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