11 O 451/03•Landgericht Essen, 2007-06-20, 11 O 451/03
Full text
Landgericht Essen — 11 O 451/03 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-06-20
Aktenzeichen: 11 O 451/03
ECLI: ECLI:DE:LGE:2007:0620.11O451.03.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 11. Zivilkammer
Normen: §§ 328, 722 ZPO
Tenor
hat die 11. Zivilkammer des Landgerichts
auf die mündliche Verhandlung vom 02.05.2007
durch den Vorsitzenden Richter am Landgericht S.
als Einzelrichter
für R e c h t erkannt:
Das Urteil des syrischen Appellationsgerichts vom 17.05.1999 (Az. 328/VIII), korrigiert durch Beschluss vom 28.09.1999 (Az. 131/VIII) durch das die Beklagte zur Zahlung von USS 7 Millionen nebst 5 % Zinsen seit dem 18.05.1999 verurteilt worden ist, wird in Höhe eines Teilbetrages von USS 1 Million für das Gebiet der Bundesrepublik Deutschland anerkannt und für vorläufig vollstreckbar erklärt.
Im Umfang der Vollstreckbarerklärung ist der Antragstellerin die Vollstreckungsklausel zu erteilen.
Die Widerklage wird abgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits.
Die Kostenregelung des Verfahrens zur Erteilung der Vollstreckungsklausel richtet sich nach § 788 ZPO.
Das Urteil ist gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstre-ckenden Betrages vorläufig vollstreckbar.
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