3 O 442/07•Landgericht Essen, 2007-12-17, 3 O 442/07
Full text
Landgericht Essen — 3 O 442/07 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2007-12-17
Aktenzeichen: 3 O 442/07
ECLI: ECLI:DE:LGE:2007:1217.3O442.07.01
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 3. Zivilkammer
Normen: BGB § 253; StGB §§ 164, 186
Tenor
Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger ein Schmerzensgeld von 1.000,00 € zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Von den Kosten des Rechtsstreits tragen der Kläger 4/6, die Beklagte 2/6.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar, jedoch können die Parteien die Vollstreckung der Gegenseite durch Sicherheitsleistung oder Hinterlegung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages abwenden, wenn nicht die Gegenseite zuvor in gleicher Höhe Sicherheit leistet.
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