26 KLs 21/10•Landgericht Essen, 2010-06-30, 26 KLs 21/10
Full text
Landgericht Essen — 26 KLs 21/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-06-30
Aktenzeichen: 26 KLs 21/10
ECLI: ECLI:DE:LGE:2010:0630.26KLS21.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: VI. große Strafkammer
Normen: StGB § 249, WaffG § 52
Tenor
Der Angeklagte W. wird wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz unter Einbeziehung der Einzelstrafen aus dem Urteil des Landgerichts Nürnberg vom 17.11.2009 (13 KLs 801 Js 27592/07) nach Auflösung der dortigen Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und drei Monaten kostenpflichtig verurteilt.
Der Angeklagte X. wird wegen versuchten Betruges und wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von einem Jahr und neun Monaten, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt wird, verurteilt. Im Übrigen wird er freigesprochen. Er trägt die Kosten, soweit er verurteilt worden ist; im Übrigen fallen die Kosten seines Verfahrens und seine notwendigen Auslagen der Landeskasse zur Last.
Der Angeklagte S. wird wegen Raubes in Tateinheit mit versuchtem Betrug und in Tateinheit mit Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und drei Monaten kostenpflichtig verurteilt.
Bezüglich S. wird gem. § 111 i StPO festgestellt, dass auf Verfall nicht erkannt worden ist, weil Ansprüche des Verletzten K. dem entgegenstehen; der Wert des Erlangen beträgt 25.000 €.
Angewendete Vorschriften: §§ 223, 249 I, 263 I; II, III Nr. 1, 52, 53, 22, 23 StGB, § 111 i StPO, § 52 Abs. 3 Ziff. 1 und 2 WaffG.
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