1 O 219/10•Landgericht Essen, 2010-09-29, 1 O 219/10
Full text
Landgericht Essen — 1 O 219/10 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2010-09-29
Aktenzeichen: 1 O 219/10
ECLI: ECLI:DE:LGE:2010:0929.1O219.10.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 1. Zivilkammer
Normen: §§ 116 Abs. 1 SGB X, 401, 412 BGB
Tenor
Die Beklagten werden als Gesamtschuldner verurteilt, der Klägerin die vollständigen Krankenunterlagen betreffend Herrn Q, geboren …, für die Zeit vom 07.03.2008 bis einschließlich 30.09.2008 zur Einsichtnahme in Kopie zu übermitteln, insbesondere die ärztliche Dokumentation, sämtliche Befunde einschließlich der technischen Untersuchungen, Laborergebnisse, Anamnesebogen, Arztbriefe, Aufnahme- bzw. Entlassungsbefunde, Röntgenunterlagen soweit vorhanden, Zug um Zug gegen Erstattung der Kopierkosten.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
Die Beklagten tragen die Kosten des Rechtsstreits.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
Die Beklagten dürfen die Vollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 110% des auf Grund des Urteils vollstreckbaren Betrages abwenden, wenn nicht die Klägerin vor der Vollstreckung Sicherheit in Höhe von 110% des jeweils zu vollstreckenden Betrages leistet.
Wondering how this text applies to your situation?
Free consultation, no commitment
Describe your situation. Our team will contact you by email about your consultation.
Continue your research in ChatGPT or Claude
Connect Omnilex to search the legal corpus from your AI assistant.