Landgericht Essen, 2011-10-24, 5 O 72/11

5 O 72/11Cantonal CourtOct 24, 2011

Full text

Landgericht Essen — 5 O 72/11 — Beschluss

Entscheidungsdatum: 2011-10-24

Aktenzeichen: 5 O 72/11

ECLI: ECLI:DE:LGE:2011:1024.5O72.11.00

Dokumenttyp: Beschluss

Spruchkörper: 5. Zivilkammer

Tenor

Der Antrag des Klägers auf Bewilligung von Prozesskostenhilfe wird zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Dem Kläger wird gemäß § 356 ZPO eine Nachfrist von 10 Tagen ab Zugang des Beschlusses zur Einzahlung der Auslagenvorschüsse für die benannten Zeugen T, F, I, und N gesetzt.

Die Vernehmung des Zeugen X entfällt, weil der Kläger auf den Zeugen verzichtet hat.

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