26 KLs 47/11•Landgericht Essen, 2012-02-15, 26 KLs 47/11
Full text
Landgericht Essen — 26 KLs 47/11 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2012-02-15
Aktenzeichen: 26 KLs 47/11
ECLI: ECLI:DE:LGE:2012:0215.26KLS47.11.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: VI. große Strafkammer
Normen: §§ 177 Abs. 1 Nr. 1, 223 Abs. 1, 229, 240 Abs. 1, 303 StGB
Tenor
Der Angeklagte wird wegen fahrlässiger Körperverletzung unter Einbeziehung der Freiheitsstrafe aus dem Strafbefehl des Amtsgerichts Velbert vom 23.10.2007 (Az. 21 Ds 169/07) zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von sieben Monaten verurteilt.
Der Angeklagte wird wegen Vergewaltigung und wegen Körperverletzung in vier Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Sachbeschädigung und ver-suchter Nötigung, zu einer weiteren Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt.
Der Angeklagte trägt die Kosten des Verfahrens und die notwendigen Ausla-gen der Nebenklägerinnen, soweit er verurteilt worden ist.
Angewandte Vorschriften: §§ 177 Abs. 1 Nr. 1, 223 Abs. 1, 229, 240 Abs. 1, 303, 303 c, 22, 23, 52, 53, 55 StGB.
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