Landgericht Essen, 2012-03-13, 13 S 137/10

13 S 137/10Cantonal CourtMar 13, 2012

Full text

Landgericht Essen — 13 S 137/10 — Urteil

Entscheidungsdatum: 2012-03-13

Aktenzeichen: 13 S 137/10

ECLI: ECLI:DE:LGE:2012:0313.13S137.10.00

Dokumenttyp: Urteil

Spruchkörper: 13. Zivilkammer

Normen: BGB § 249 Abs. 2

Tenor

Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil des Amtsgerichts Gelsenkirchen-Buer vom 14.09.2010 abgeändert und wie folgt neu gefasst:

Die Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 396,98 € nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 09.12.2009 zu zahlen.

Die Beklagte wird ferner verurteilt, an den Kläger ein Schmerzensgeld in Höhe von 400,00 € zu zahlen.

Im Übrigen werden die Klage abgewiesen und die Berufung zurückgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits des ersten Rechtszugs tragen der Kläger zu 2/5 und die Beklagte zu 3/5, die Kosten des Berufungsverfahrens tragen der Kläger zu ¼ und die Beklagte zu ¾.

Streitwert für das Berufungsverfahren: 812,02 €.

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