15 S 279/13•Landgericht Essen, 2014-01-28, 15 S 279/13
Full text
Landgericht Essen — 15 S 279/13 — Urteil
Entscheidungsdatum: 2014-01-28
Aktenzeichen: 15 S 279/13
ECLI: ECLI:DE:LGE:2014:0128.15S279.13.00
Dokumenttyp: Urteil
Spruchkörper: 15. Zivilkammer
Normen: §§ 1004 BGB, 41 Abs. 1 Ziff. 2 a o. b, 50 NachbarRG NRW
Tenor
Auf die Berufung der Kläger wird das am 02.10.2013 verkündete Urteil des Amtsgerichts Bottrop (11 C 194/13) teilweise abgeändert und neu gefasst.
Die Beklagte wird verurteilt, den unmittelbar neben der Grundstücksgrenze der Grundstücke G-Str. … und G-Str. … in … C angepflanzten Kirschlorbeer sowie die dort angepflanzte Konifere auf eine Höhe von 1.20 m zurück zu schneiden.
Im Übrigen bleibt die Klage abgewiesen.
Die weitergehende Berufung wird zurückgewiesen.
Die Kosten des Rechtsstreits werden gegeneinander aufgehoben.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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